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Das Pflegeteam des Ambulanten Pflegedienstes Saarschleife bietet den Menschen eine umfassende Gesundheitsversorgung in Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft.
Sind Sie oder Ihr Angehöriger pflegebedürftig? Oftmals sind noch Fragen offen, die häufigsten haben wir im nachfolgenden schon beantwortet.
Welche Hilfen bieten wir Ihnen?
Wer gilt als pflegebedürftig?
Pflegebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit bzw. Behinderung einen erheblichen oder höheren Hilfebedarf für die Dauer von mindestens sechs Monaten hat.
Zum 01.01.2017 ist das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft getreten. Durch die Reform sollen Pflegebedürftige, ungeachtet dessen, ob ihre Beeinträchtigungen körperlicher, geistiger oder seelischer Natur sind, angepasst an ihre individuellen Bedürfnisse eingestuft und unterstützt werden.
Die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die Einführung des neuen Begutachtungsinstruments (NBA) sollen – unter anderem – auch die Versorgungsmöglichkeiten für demenziell erkrankte Personen stärken.
Bislang wurde die Einordnung der Pflegebedürftigkeit vor allem an dem individuellen Zeitaufwand gemessen, der zur Pflege des Bedürftigen erforderlich war. Ab dem 01.01.2017 wird die Einordnung in die Pflegegrade durch den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten definiert.
Hierzu werden folgende Module in einem Punktesystem individuell festgestellt und gewichtet:
Die daraus resultierende Punktezahl bestimmt dann den Pflegegrad nach dieser Bewertungstabelle:
Pflegegrad | Pflegebedarf | Punkte |
1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 12,5 - 27 |
2 | Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit | 27 - 47,5 |
3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 47,5 - 70 |
4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 70 - 90 |
5 | Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 90 - 100 |